Seschifffahrtsgesetz - Update |
Veröffentlicht von Bernhard Stummer (berny) am 07.05.2012 |
Die wichtigsten Änderungen im Gesetz:
Grundsätzlich gibt es keinen Verband mehr, der dezitiert für die Prüfungen verantwortlich ist. Es wurde definiert, dass jeder, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, Prüfungen abnehmen kann.
Die Internationalen Zertifikate werden von der Via Donau - Österreichische Wasserstraßen GmbH verwaltet.
Die Liste anerkannte Prüfer werden im Internet veröffentlicht, damit kann ein österreichischer Sportbootfahrer in Zukunft erkennen, ob der Prüfer auch wirklich anerkannt und berechtigt ist.
Die gültigen Fahrbereiche werden in Zukunft per Verordnung vom BMVIT festgelegt, ebenso die Prüfungsordnung und andere Dinge.
Somit ist das VBVIT in Zukunft etwas flexibler mit der entsprechenden Handhabung, es muß nicht immer ein neues Gesetz verabschiedet werden.
Des weiteren zieht sich Österreich aus der Internationalen Küstenschiffahrt zurück, das neue Gesetz betrifft nur mehr Yachten bis 24 m Länge, also in erster Linie die übliche Sportschifffahrt.
Im Großen und Ganzen ist das neue Gesetzt sehr gut geworden, wie es sich in Zukunft in der Praxis verhält wird man sehen.
Auch liegt in Zukunft darin der Vorteil, dass es endlich ein offiziell österreichisches IC gibt, das gibt anderen Ländern (zB Kroatien), Versicherungen usw eine gewisse rechtssicherheit.
Zuletzt geändert am: 07.05.2012 um 10:45
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