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Article and News

Seschifffahrtsgesetz - Update

Das Seeschifffahrtsgesetz wurde aufgrund eines Urteiles des Verfassungsgerichtshofes geändert.
Die neue Version durchlief die Begutachtungen und wurde letztlich anerkannt.

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Küstenpatente in Österreich - Update

In Kroatien wurde jetzt die Liste der in Kroatien anerkannten Patente neu aufgelegt.
Darunter sind auch die österreichischen Patente des MSVÖ mit den Fahrtenbereichen FB1 bis FB4 erstmals dezitiert für den privaten Bootssport angeführt.

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Jack Wolfskin - TAZ schlägt zurück

Nachdem Jack Wolfskin der Tageszeitung TAZ verboten hatte, die Wolfstatze zu verwenden, schlagen diese jetzt provokant zurück.

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Was ist kommerzielle Werbung und was nicht?

Im Schlauchbootforum scheinen sich die Betreiber leider immer noch nicht im Klaren zu sein, was jetzt wirklich eine komerzielle Werbung ist und was nicht.

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Jack Wolfskin mahnt massenweise ab

Jack Wolfskin ist ordentlich in das Fettnäpfchen getreten, als die Firma überzogene Abmahnungen an Hobbystrickerinen verschickte, die Ihre Artikel auf DaWanda vertrieben. Die Internetcommunity ist sauer auf diese Vorgehensweise und entsprechend entrüstet

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Sonstige Rechtsvorschriften

Wasserschifahren Nur bei Tag und klarer Sicht. In Uferzonen (200m) verboten, ausgenommen Start- und Landegassen, Sportzonen. Es muß eine weitere Person zur Beobachtung des Wasserschifahrers an Bord sein (mind 14. Jahre). Außer dem Schiffsführer und dem Beobachter dürfen nur Personen zur Sportausübung an Bord sein. Abstand zu anderen Fahrzeugen und Badenden mind 20 m Schleppseil muß schwimmfähig und darf nicht elastisch sein. weiters darf diese nicht leer nachgezogen werden. Max 2 Wasserschifahrer hinter einem Fahrzeug Schwimmwestenzwang für geschleppte Personen Rafting im Wildwasser Nur bei Tag und klarer Sicht Alle Personen an Bord eines Rafts müssen während der Fahrt einen Nasstauchanzug, Schuhe, eine Schwimmweste und einen Helm tragen. Mindestabstände zu Vorrangfahrzeugen und Berufsfischern (grün/weißer Ball) 50 Meter, soweit dies die örtlichen Verhältnisse zulassen Bade und Tauchverbote: Im Umkreis von 100 m um Hafeneinfahrten und Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt (ausgenommen öffentliche Badeplätze mit geeigneter Aufsichtspersonen). Weiters ist es verboten, sich an ihnen anzuhängen, sich ihnen mit Sportgeräten zu nähern oder unter ihnen zu tauchen. Beim Tauchen vom Gewässer aus ist eine dem Buchstaben A der int Flaggen ordnung entsprechende Flagge (blau-weiß) auf dem Fahrzeug oder einer mitgeführten Boje sichtbar zu führen. Nachts oder bei unsichtigen Wetter ist sie wirksam anzuleuchten.