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Article and News

Seschifffahrtsgesetz - Update

Das Seeschifffahrtsgesetz wurde aufgrund eines Urteiles des Verfassungsgerichtshofes geändert.
Die neue Version durchlief die Begutachtungen und wurde letztlich anerkannt.

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Küstenpatente in Österreich - Update

In Kroatien wurde jetzt die Liste der in Kroatien anerkannten Patente neu aufgelegt.
Darunter sind auch die österreichischen Patente des MSVÖ mit den Fahrtenbereichen FB1 bis FB4 erstmals dezitiert für den privaten Bootssport angeführt.

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Jack Wolfskin - TAZ schlägt zurück

Nachdem Jack Wolfskin der Tageszeitung TAZ verboten hatte, die Wolfstatze zu verwenden, schlagen diese jetzt provokant zurück.

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Was ist kommerzielle Werbung und was nicht?

Im Schlauchbootforum scheinen sich die Betreiber leider immer noch nicht im Klaren zu sein, was jetzt wirklich eine komerzielle Werbung ist und was nicht.

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Jack Wolfskin mahnt massenweise ab

Jack Wolfskin ist ordentlich in das Fettnäpfchen getreten, als die Firma überzogene Abmahnungen an Hobbystrickerinen verschickte, die Ihre Artikel auf DaWanda vertrieben. Die Internetcommunity ist sauer auf diese Vorgehensweise und entsprechend entrüstet

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Gesetzliche Vorschriften am Bodensee

Patentpflicht:

eigenes Bodenseepatent, der SBF Binnen kann für 1 Monat/Jahr umgeschrieben werden bei den Landratsämtern KN, FN, LI

Bodenseeschifffahrtspatent Kat. A (Motor)
ab 6 PS, Mindestalter: 18 Jahre

Bodenseeschifffahrtspatent Kat. D (Segel)
ab 12qm, Mindestalter: 14 Jahre

Hier ist die BSO nachzulesen: Bodenseeschifffahrtsordnung

Zulassung:

Es gibt KEINE Urlaubszulassung für den Bodensee!

Alle Boote mit Motor oder mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen müssen eine spezielle Bodenseezulassung haben! Erhältlich bei den drei Landratsämtern KN, FN, LI

Mindestausrüstung:

- Paddel oder Ruder

- Bootshaken

- Kompass

- Mundsignalhorn

- pro Person eine ohnmachtsichere Rettungsweste (mind. 100 N Auftrieb)

- Rettungskragen oder Rettungsring mit 10 Meter Schwimmleine (40 PS oder Segelboote mit festem Balast)

- Werkzeug

- Anker

- Verbandskasten

- Rote Flagge (Notsignal)

- Notbeleuchtung (Rundumlicht!)

- mechanische Lenzeinrichtung

- ABC-Feuerlöscher (mind. 2kg) ab 6 PS bei IB und ab 10 PS bei AB; oder immer bei Heiz- bzw. Kocheinrichtung (pro 100 Liter möglichem Tankvolumen ein 2kg-Löscher! Löscher muss geprüft sein!)



Besonderheiten:

- Höchstgeschwindigkeit 40 km/h

- Uferzone (300 Meter) unter Motor nur direkt anfahren mit höchstens 10 km/h

- Wasserski nur bei Tag und klarer Sicht, Mindestabstand 50 Meter

- Vorrangfahrzeuge sind durch einen grünen Ball am Topp gekennzeichnet - Berufsschiffer mit einem weißem Ball

- weiße Flagge Sportfischer mit Schleppangel - 200 Meter Abstand halten (jedoch keine Vorrangfahrzeuge)

- Hafenausfahrende habe Vorrang vor Hafeneinfahrenden (Ausnahme Vorrangfahrzeuge)



Schallzeichen:

1 langer Ton: Achtung, halte meinen Kurs

2 lange Töne: Nebelsignal Vorrangfahrzeuge

3 lange Töne: Hafeneinfahrtssignal der Vorrangfahrzeuge

1 kurzer Ton: richte meinen Kurs nach Stb.

2 kurze Töne: richte meinen Kurs nach Bb.

3 kurze Töne: fahre rückwärts

4 kurze Töne: bin manövrierunfähig

Folge langer Töne: Notsignal



Pegel:

Der Pegel in den Seekarten bezieht sich auf 2,50 Meter (aktueller Pegelstand Konstanz)



Seezeichen:

Die Seezeichen (Nummerntafeln) weisen auf flache Uferzonen hin. Seewärts sollen die Seezeichen eine Wassertiefe von mindestens 2 Meter bei einem Pegel von 2,50 Meter kennzeichnen. Teilweise werden durch die Seezeichen auch Untiefen gekennzeichnet (z.B.: "Berge", Landzungen)



Funk:

Seefunkkanal 77 (SRC und UBI werden anerkannt)



weitere Informationen: Landratsamt Bodenseekreis

kostenlose Bodenseekarte für Garmingeräte