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Article and News

Seschifffahrtsgesetz - Update

Das Seeschifffahrtsgesetz wurde aufgrund eines Urteiles des Verfassungsgerichtshofes geändert.
Die neue Version durchlief die Begutachtungen und wurde letztlich anerkannt.

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Küstenpatente in Österreich - Update

In Kroatien wurde jetzt die Liste der in Kroatien anerkannten Patente neu aufgelegt.
Darunter sind auch die österreichischen Patente des MSVÖ mit den Fahrtenbereichen FB1 bis FB4 erstmals dezitiert für den privaten Bootssport angeführt.

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Jack Wolfskin - TAZ schlägt zurück

Nachdem Jack Wolfskin der Tageszeitung TAZ verboten hatte, die Wolfstatze zu verwenden, schlagen diese jetzt provokant zurück.

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Was ist kommerzielle Werbung und was nicht?

Im Schlauchbootforum scheinen sich die Betreiber leider immer noch nicht im Klaren zu sein, was jetzt wirklich eine komerzielle Werbung ist und was nicht.

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Jack Wolfskin mahnt massenweise ab

Jack Wolfskin ist ordentlich in das Fettnäpfchen getreten, als die Firma überzogene Abmahnungen an Hobbystrickerinen verschickte, die Ihre Artikel auf DaWanda vertrieben. Die Internetcommunity ist sauer auf diese Vorgehensweise und entsprechend entrüstet

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Küstenpatente in Österreich - Update

Veröffentlicht von Bernhard Stummer (berny) am 04.12.2009
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Das kroatische Ministerium hat einen neue Liste der Patente aufgelegt, die in Kroatien anerkannt werden.
Darunter sind auch die Patente des ÖSV und des MSVÖ angeführt, erstmal dezitiert für das Verwenden von privaten Booten.
Damit wird eine lange Diskussion rund um die Anerkennung österreichischer Patente in Kroatien geschlossen.

Man sollte auch beachten, dass österreichische Binnenpatente sehr wohl in Kroatien anerkannt werden, aber nach Erscheinen dieser Liste wurde das erste mal definiert, dass in Küstenbereichen diese nicht mehr anerkannt werden.

Ebenso scheinen Patente anderer Anbieter nicht auf, weshalb auch hier abzuwarten scheint, ob diese noch nachträglich anerkannt werden.

Wie weit diese Regelung auf Boote zutrifft, die unter österreichischer Flagge fahren, ist mir jetzt nicht wirklich bekannt, jedoch dürfte in diesem Falle diese Bestimmung nicht zutreffen.

Aber auch hier sollte darauf hingewiesen werden, dass für das Fürhen der österreichischen Flagge ein Seebrief erforderlich, den die meisten Urlaubsboote nicht besitzen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2009 um 19:18

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