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Küstenpatente in Österreich - Update

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Jack Wolfskin ist ordentlich in das Fettnäpfchen getreten, als die Firma überzogene Abmahnungen an Hobbystrickerinen verschickte, die Ihre Artikel auf DaWanda vertrieben. Die Internetcommunity ist sauer auf diese Vorgehensweise und entsprechend entrüstet

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Küstenpatente in Österreich

Veröffentlicht von Bernhard Stummer (berny) am 12.10.2009
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Grundsätzlich sei erwähnt, dass laut internationalen Bestimmungen für das Land notwendige Patente gefordert sind, unter dessen Flagge das Boot fährt.

Des weiteren sollte man beachten, dass Boote nur mit einem Seebrief offiziell unter österreichischer Flagge fahren dürfen, wie Sportboote unter 5 m behandelt werden, ist letztlich etwas unklar.
Einerseits haben sie eine gültige österreichische Zulassung, andererseits keinen Seebrief.

Österreich hat keine Meeresküste, weshalb prinzipiell von Österreich aus keine Patente für Küstengewässer geprüft werden können.

Lange Zeit lag es zB gerade für kroatische Hoheitsgewässer in einer Grauzone, welche Patente jetzt ein österreichischer Bootsfahrer benötigen würde.

Der MSVÖ bot über lange Zeit Patente für Küstengebieten in den Bereichen FB2 bis FB4 an.
Dazu sei gesagt, dass diese Patente entgegen den Behauptungen des MSVÖ nicht für Kroatien benötigt wurden.
Die sogenannte Kroatienverordnung besagte eindeutig, dass für das Fahren von Booten in Kroatien das im Heimatland zum Führen dieses Bootes benötigte Patent anerkannt wird.
Österreich hatte damit eine Sonderstellung, zumal die Binnenpatente in Österreich für das Führen von Booten benötigt wird und somit den Ausführungen der Kroatienverordnung entspricht.

In letzter Zeit, insbesondere seit 2004 gab es in Österreich und auch in Kroatien jedoch Änderungen im Gehabe diverser Vorschriften, weshalb eine offizielle Anerkennung diverser Österreichischer Patente, insbesondere Küstenpatente des MSVÖ immer augenscheinlicher wird.

Die wichtigsten Punkte:

1) In Österreich wurde über das BMVIT die FB-Patente des MSVÖ offiziell den amtlichen Patenten der Republik Österreich gleichgestellt.
Dies hatte zur Folge, dass sich die FB-Patente des MSVÖ jetzt auch als offizielle österreichische Patente bezeichnen durften.

2) In Kroatien wurde eingeführt, dass Bootsfahrer, die nicht über ein gültiges österreichisches Patent verfügen, ein gültiges kroatisches Küstenpatent erlangen müssen.

3) Versicherungen streben immer mehr danach, dass Bootsfahrer eine Küstenausbildung haben müssen, damit Unfälle im Küstenbereich auch abgesichert sind.

4) Kroatien hat eine offizielle Liste über österreichische Patente erstellt, die für das Chartern von kroatischen Booten gefordert sind. Darin sind die MSVÖ-Patente gelistet.

5) Der MSVÖ hat das Patent für den FB1 eingeführt, deren Prüfungsvorgaben anders zu FB2-FB4 keine Prüfung in Küstengewässern vorsieht, weshalb eine Prüfung in Österreichischen Hoheitsgewässern möglich ist. Dies hatte zur Folge, das es auch der Republik möglich wurde, offiziell bei der Prüfung teilzuhaben und diese auch offiziell anzuerkennen.

Somit ergibt sich die logische Schlussfolgerung, dass für das Bootfahren in Kroatien neben den bisher offiziell anerkannten kroatischen Küstenschein auf jedenfall der FB1 des MSVÖ notwendig scheint.

Dieser FB1-Schein schließt letztlich einige Unstimmigkeiten und führt somit die Bootsfahrer aus der rechtlichen Grauzone heraus.

Dieser Schein bedeutet jedoch nicht zwingend, dass er auch wirklich notwendig ist.
Man sollte aber folgendes beachten:
a) Die Ausbildung und erfolgreiche Prüfung des FB1 wird von Versicherungen anerkannt
b) Kroatien erkennt diese Patente offiziell als Küstenpatente an
c) Die Republik Österreich erkennt den FB1 offiziell als österreichischen Küstenschein an

Auch wenn es noch immer nicht eindeutig geklärt ist, ob ein österreichisches Binnenpatent für das Führen von Booten zB in Kroatien ausreicht, scheint es allemal zweckmäßig, den FB1 des MSVÖ zu absolvieren. Nicht wegen der rechtlichen Grauzone, sondern wegen der Versicherungsanerkennung, und diese ist im Schadensfalle allemal wichtiger als irgendwelche rechtlichen Aspekte.

Zum Schluss sei noch gesagt, dass der Verfasser dieses Beitrages kein Rechtsanwalt oder ähnliches ist, ergo kein wirklich rechtlich relevanter Aspekt abgeleitet werden kann oder man sich darauf berufen kann.

Es ist letztlich einfach ein Resumee aus allen möglichen Behauptungen, Diskussionen und ähnlichem, die mich persönlich diesen Schluss ziehen lassen.

Ach ja, und noch ein kleiner Hinweis: wo kann man in Österreich überhaupt das FB1-Patent machen?
Dazu finden sie sicher Hinweise auf der MSVÖ-Homepage oder bei der Motorbootschule Fichtenbauer, bei der ich selber das FB1 Patent machte.

Zuletzt geändert am: 12.10.2009 um 19:40

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