Gesetzliche Vorschriften am Bodensee
Patentpflicht:
eigenes Bodenseepatent, der SBF Binnen kann für 1 Monat/Jahr umgeschrieben werden bei den Landratsämtern KN, FN, LI
Bodenseeschifffahrtspatent Kat. A (Motor)
ab 6 PS, Mindestalter: 18 Jahre
Bodenseeschifffahrtspatent Kat. D (Segel)
ab 12qm, Mindestalter: 14 Jahre
Hier ist die BSO nachzulesen: Bodenseeschifffahrtsordnung
Zulassung:
Es gibt KEINE Urlaubszulassung für den Bodensee!
Alle Boote mit Motor oder mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen müssen eine spezielle Bodenseezulassung haben! Erhältlich bei den drei Landratsämtern KN, FN, LI
Mindestausrüstung:
- Paddel oder Ruder
- Bootshaken
- Kompass
- Mundsignalhorn
- pro Person eine ohnmachtsichere Rettungsweste (mind. 100 N Auftrieb)
- Rettungskragen oder Rettungsring mit 10 Meter Schwimmleine (40 PS oder Segelboote mit festem Balast)
- Werkzeug
- Anker
- Verbandskasten
- Rote Flagge (Notsignal)
- Notbeleuchtung (Rundumlicht!)
- mechanische Lenzeinrichtung
- ABC-Feuerlöscher (mind. 2kg) ab 6 PS bei IB und ab 10 PS bei AB; oder immer bei Heiz- bzw. Kocheinrichtung (pro 100 Liter möglichem Tankvolumen ein 2kg-Löscher! Löscher muss geprüft sein!)
Besonderheiten:
- Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
- Uferzone (300 Meter) unter Motor nur direkt anfahren mit höchstens 10 km/h
- Wasserski nur bei Tag und klarer Sicht, Mindestabstand 50 Meter
- Vorrangfahrzeuge sind durch einen grünen Ball am Topp gekennzeichnet - Berufsschiffer mit einem weißem Ball
- weiße Flagge Sportfischer mit Schleppangel - 200 Meter Abstand halten (jedoch keine Vorrangfahrzeuge)
- Hafenausfahrende habe Vorrang vor Hafeneinfahrenden (Ausnahme Vorrangfahrzeuge)
Schallzeichen:
1 langer Ton: Achtung, halte meinen Kurs
2 lange Töne: Nebelsignal Vorrangfahrzeuge
3 lange Töne: Hafeneinfahrtssignal der Vorrangfahrzeuge
1 kurzer Ton: richte meinen Kurs nach Stb.
2 kurze Töne: richte meinen Kurs nach Bb.
3 kurze Töne: fahre rückwärts
4 kurze Töne: bin manövrierunfähig
Folge langer Töne: Notsignal
Pegel:
Der Pegel in den Seekarten bezieht sich auf 2,50 Meter (aktueller Pegelstand Konstanz)
Seezeichen:
Die Seezeichen (Nummerntafeln) weisen auf flache Uferzonen hin. Seewärts sollen die Seezeichen eine Wassertiefe von mindestens 2 Meter bei einem Pegel von 2,50 Meter kennzeichnen. Teilweise werden durch die Seezeichen auch Untiefen gekennzeichnet (z.B.: "Berge", Landzungen)
Funk:
Seefunkkanal 77 (SRC und UBI werden anerkannt)
weitere Informationen: Landratsamt Bodenseekreis
kostenlose Bodenseekarte für Garmingeräte