skip to content

Article and News

Seschifffahrtsgesetz - Update

Das Seeschifffahrtsgesetz wurde aufgrund eines Urteiles des Verfassungsgerichtshofes geändert.
Die neue Version durchlief die Begutachtungen und wurde letztlich anerkannt.

Weiterlesen

Küstenpatente in Österreich - Update

In Kroatien wurde jetzt die Liste der in Kroatien anerkannten Patente neu aufgelegt.
Darunter sind auch die österreichischen Patente des MSVÖ mit den Fahrtenbereichen FB1 bis FB4 erstmals dezitiert für den privaten Bootssport angeführt.

Weiterlesen

Jack Wolfskin - TAZ schlägt zurück

Nachdem Jack Wolfskin der Tageszeitung TAZ verboten hatte, die Wolfstatze zu verwenden, schlagen diese jetzt provokant zurück.

Weiterlesen

Was ist kommerzielle Werbung und was nicht?

Im Schlauchbootforum scheinen sich die Betreiber leider immer noch nicht im Klaren zu sein, was jetzt wirklich eine komerzielle Werbung ist und was nicht.

Weiterlesen

Jack Wolfskin mahnt massenweise ab

Jack Wolfskin ist ordentlich in das Fettnäpfchen getreten, als die Firma überzogene Abmahnungen an Hobbystrickerinen verschickte, die Ihre Artikel auf DaWanda vertrieben. Die Internetcommunity ist sauer auf diese Vorgehensweise und entsprechend entrüstet

Weiterlesen

Seerecht - was ist das eigentlich ?

Ein echtes SEErecht gibt es eigentlich garnicht. In der Vergangenheit wurde als Seerecht jeweils das Recht der Küstenstaaten betrachtet und zwar in einem Bereich mit der Reichweite einer Kanone (früher 3 sm).

Heute gibt es die Hoheitsrechte der Küstenstaaten mit einer Reichweite von 12 sm, dazu kommen etwaige Wirtschaftszonen oder andere Rechte, die die Staaten im Bereich bis zu 200 sm reklamieren.

Auf hoher See gibt es kein Recht, es gibt allerdings diverse Abkommen meist durch die UN initiiert und als "Seerechtsübereinkunft" tituliert, diese gelten aber nur für die Staaten die sie auch ratifiziert haben. Das letzte Seerechtsübereinkommen (1982) z.B. wurde von den USA bis heute NICHT ratifiziert !

In Hamburg gibt es auch einen "Internationalen Seegerichtshof", der für uns Sportbootfahrer aber völlig uninteressant ist.

Dazu kommen internationale Verträge über Umweltschutz auf See und natürlich SOLAS ( Safty of Life at Sea ) , aber auch hier gilt wieder : rechtlich bindend nur für die Signatarstaaten.

All dies gilt natürlich vor allem für die Berufsschifffahrt aber teilweise auch für uns Sportbootfahrer.

Als Grundregeln kann man sagen :

  1. Sportboote sind in Deutschland in der Regel nicht ausrüstungspflichtig, daher ist die Ausrüstung Sache des Eigners/Skippers.
  2. Für deutsche Sportboote im Ausland (mit deutschem Besitzer) gilt :
    1. Ausrüstung und Führerscheinpflicht richten sich nach deutschem Recht.
    2. Zusätzlich gilt das Recht der Küstenstaaten - wenn es die deutschen Pflichten einschränkt ! - Die alte Frage Italiener mit I-Boot dürfen 40 PS führerscheinfrei fahren ist damit klar - deutsches Boot = 5PS Grenze.
  3. Regel :
    Immer das am meisten einschränkende Recht gilt (leider)

Alle Sicherheitsausrüstung ist z.B. in Deutschland nur empfohlen, in Italien und Frankreich teilweise Vorschrift ! Was anderes ist die Frage - was passiert nach einem Unfall ??

Bei Sportbooten ist dies in Deutschland in der Regel eine Frage eines Zivilprozesses und der Frage war die Handlungsweise fahrlässig oder grob fahrlässig ? Dies betrifft sowohl die Versicherungszahlung, als auch die Haftung des Skippers.

In Deutschland wird vor Gericht eigentlich immer als (notwendige) Ausrüstung die Empfehlungen des BSH oder des Ministeriums betrachtet.

Nun muß man unterscheiden zwischen dem Badeboot mit Motor und dem RIB das mehrere hundert Seemeilen im Urlaub abfährt, von dem RIB Skipper wird sicher mehr Verantwortung und eine solide Ausrüstung erwartet. Grundsätzlich sind aber beide Boote gleich und die Differenzierung wird das Gericht treffen.

Regel
Verantwortlich ist immer (und nur) der Schiffsführer / Skipper, egal wer an der Pinne war ! Der Skipper hat dafür Sorge zu tragen, daß das Boot korrekt geführt wird.