Article and News
Seschifffahrtsgesetz - Update
Das Seeschifffahrtsgesetz wurde aufgrund eines Urteiles des Verfassungsgerichtshofes geändert.
Die neue Version durchlief die Begutachtungen und wurde letztlich anerkannt.
WeiterlesenKüstenpatente in Österreich - Update
In Kroatien wurde jetzt die Liste der in Kroatien anerkannten Patente neu aufgelegt.
Darunter sind auch die österreichischen Patente des MSVÖ mit den Fahrtenbereichen FB1 bis FB4 erstmals dezitiert für den privaten Bootssport angeführt.
WeiterlesenJack Wolfskin - TAZ schlägt zurück
Nachdem Jack Wolfskin der Tageszeitung TAZ verboten hatte, die Wolfstatze zu verwenden, schlagen diese jetzt provokant zurück.
WeiterlesenWas ist kommerzielle Werbung und was nicht?
Im Schlauchbootforum scheinen sich die Betreiber leider immer noch nicht im Klaren zu sein, was jetzt wirklich eine komerzielle Werbung ist und was nicht.
WeiterlesenJack Wolfskin mahnt massenweise ab
Jack Wolfskin ist ordentlich in das Fettnäpfchen getreten, als die Firma überzogene Abmahnungen an Hobbystrickerinen verschickte, die Ihre Artikel auf DaWanda vertrieben. Die Internetcommunity ist sauer auf diese Vorgehensweise und entsprechend entrüstet
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Wolfgangsee
Verbote:
1) Ganzjährig:
- a) Außenbordmotorboote
- b) das Einsetzen von Tauchbooten und Amphibienfahrzeugen
- c) Schwimmkörper mit Maschinenantrieb (ausgenommen mit Elektroantrieb bis 100W)
- d) Nachtfahrverboote von 21.00 bis 07.00 Uhr
- e) das Einsetzen von Fahrzeugen und Schwimmkörpern mit Wohneinrichtungen mit mehr als 2 m Tiefgang
- f) das Schleppen von Flugkörpern (Flugdrachen, Drachenfallschirmen ...)
2) Zeitlich beschränkt:
- a) Motorboot-Sommersperre vom 1. Juli bis 31. August Für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb duchr einen Verbrennungsmotor
- b) Sonn- und Feiertagsfahrverboot für Motorboote in den Monaten Mai, Juni und September
3) Uferzonen:
- 200 m vom Ufer bzw vorgelagerten Schilfgürtel Darf nur zum An- und Ablegen (max 10 km/h), oder zum Stillliegen benützt werden. Ausgenommen sind Elektroboote bis 500 W Bestände von Wasserpflanzen dürfen auch außerhalb von Ufer- oder Schutzzonen nicht durchfahren werden. Besonderheit am Wolfgangsee: Bei Überschneidung von Uferzonen ist in der Mitte mit max. 25 km/h zu fahren.