skip to content

Article and News

Seschifffahrtsgesetz - Update

Das Seeschifffahrtsgesetz wurde aufgrund eines Urteiles des Verfassungsgerichtshofes geändert.
Die neue Version durchlief die Begutachtungen und wurde letztlich anerkannt.

Weiterlesen

Küstenpatente in Österreich - Update

In Kroatien wurde jetzt die Liste der in Kroatien anerkannten Patente neu aufgelegt.
Darunter sind auch die österreichischen Patente des MSVÖ mit den Fahrtenbereichen FB1 bis FB4 erstmals dezitiert für den privaten Bootssport angeführt.

Weiterlesen

Jack Wolfskin - TAZ schlägt zurück

Nachdem Jack Wolfskin der Tageszeitung TAZ verboten hatte, die Wolfstatze zu verwenden, schlagen diese jetzt provokant zurück.

Weiterlesen

Was ist kommerzielle Werbung und was nicht?

Im Schlauchbootforum scheinen sich die Betreiber leider immer noch nicht im Klaren zu sein, was jetzt wirklich eine komerzielle Werbung ist und was nicht.

Weiterlesen

Jack Wolfskin mahnt massenweise ab

Jack Wolfskin ist ordentlich in das Fettnäpfchen getreten, als die Firma überzogene Abmahnungen an Hobbystrickerinen verschickte, die Ihre Artikel auf DaWanda vertrieben. Die Internetcommunity ist sauer auf diese Vorgehensweise und entsprechend entrüstet

Weiterlesen

Verkehrsrechtliche Angelegenheiten

Gurten/Sturzhelm Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht. Sturzhelmpflicht gilt auch für Moped- und Rollerfahrer. Max. Blutalkoholgehalt 0,5 Promille Höchstgeschwindigkeiten Im Ortsgebiet 50 km/h Kraftfahrzeuge Landstraße Schnellstraße Autobahn Motorräder bis 149 ccm 90 km/h *) 90 km/h *) verboten Motorräder über 149 ccm, Pkw, Wohnmobile u. Lkw bis 3,5 t Busse bis 8 t 90 km/h *) 110 km/h *) 130 km/h *) Pkw mit Anhänger 70 km/h 70 km/h 80 km/h Busse über 8 t, Wohnmobile u. Lkw zw. 3,5 und 12 t 80 km/h 80 km/h 100 km/h Lkw über 12 t 70 km/h 80 km/h 80 km/h * ) Achtung: Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muß die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden. Anhänger müssen am Heck einen Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) aufweisen. Bestimmungen Abblendlicht: Für alle Kfz auf Autobahnen, autobahnähnlichen Straßen (sog. Superstrade und Tangenziali) und Landstraßen verpflichtend. Für Räder und Motorräder gilt Lichtpflicht auch im Ortsgebiet. Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden, außer sie sind mittels Kindersitz gesichert. Schwarzgelbe Bodenmarkierungen bedeuten Parkverbot. Privates Abschleppen ist auf Autobahnen verboten. Straßenbahnen haben stets Vorrang. Jede Ladung, die nach hinten überragt (Surfbretter, Fahrradträger), muss mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß-roten, reflektierenden Warntafel gekennzeichnet sein. Überdies darf keine Ladung die vordere Kante des Fahrzeugs überragen. Auf Mopeds dürfen keine Beifahrer befördert werden, auch wenn das Moped in Österreich auf zwei Personen zugelassen ist. Motorräder, die eine Geschwindigkeit über 100 km/h erreichen, müssen mit 2 Rückspiegeln ausgestattet sein. Spikereifen: Die Verwendung ist erlaubt. Warnweste ab 01. April 2004 Ab 01.April 2004 gilt für Autofahrer in Notfallsituationen, wie Panne, Unfall oder andere Situationen die die Aufstellungen eines Pannendreiecks erfordern, beim Aussteigen aus dem Fahrzeug zur Steigerung der Sichtbarkeit die Pflicht zum Tragen einer Warn- bzw. Leuchtweste in einer auffälligen Farbe (gelb, orange, usw.), an der zudem lichtreflektierende Streifen angebracht sind. Jede andere mitfahrende Person, die die Fahrbahn oder den Randstreifen zum Aufstellen des Pannendreicks betritt, muss dabei ebenfalls eine Warnweste oder zumindestens "lichreflektierende Vorrichtungen" anlegen. Das Nichtanlegen einer Warnweste wird mit Bußgeldern von mindestens 33.60 Euro geahndet. Die in Italien vorgeschriebenen Warnwesten entsprechen dem geltenden europäischen Standard. Die in Österreich - auch beim ÖAMTC - erhältlichen Jacken mit der Kennzeichnung nach "EN471" in den Farben Orange, Rot und Gelb sind daher geeignet und erlaubt. Mitzuführen # Pannendreieck # Verbandskasten Punkteführerscheinsystem Nicht-italienische Führerscheinbesitzer, in deren Heimatland kein Punkteführerschein in Kraft ist, müssen damit rechnen, bei Verkehrsverstößen mit Strafpunkten belegt zu werden. Sobald 20 Punkte innerhalb eines Jahres erreicht sind, ist das Lenken eines Fahrzeuges auf italienischem Territorium für mindestens zwei Jahre verboten. Das Fahrverbot für Italien gilt nur für ein Jahr, wenn die 20 Punkte innerhalb von zwei Jahren gesammelt wurden. Wurden die Strafpunkte innerhalb von zwei bis drei Jahren gesammelt reduziert sich das Fahrverbot auf sechs Monate. Einschränkungen wegen Smogbelastung In Mailand gibt es Maßnahmen gegen den zunehmenden Smog. Für jede Stunde, in dem man ein Auto im Zentrum parkt, muss man einen Euro zahlen. Außerdem wird die Einführung einer Initiative wie in London diskutiert, wo Autofahrer ein Ticket für die Einfahrt ins Zentrum kaufen müssen. Stand: 2004 Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.