Schifffahrtsrecht
Führerschein:
Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes;
Bootsdokument:
alle deutschen + österreichischen Bootsdokumente werden anerkannt. In Italien gelten für die Sicherheitsausrüstung besondere Vorschriften. Leider aber hat sich diese noch nicht überall in Italien herumgesprochen, dass diese Vorschriften nach italienischem Schifffahrtsrecht für ausländische Boote nicht gelten! Um sich aus dieser merkwürdigen Rechtslage zu befreien, kann mit dem Internationalen Bootsschein (ADAC für Deutschland) das "Certificato" bestellt werden. Im "Certificato" wird bescheinigt, dass in Deutschland keine gesetzlichen Ausrüstungsvorschriften bestehen und deshalb dieses Boot lediglich mit der im "Certificato" aufgeführten Mindestausrüstung ausgestattet sein muss.
Diese ist -eine Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person; -ein oder mehrere Feuerlöscher (je nach Bootsgröße) der Brandklassen ABC; -Pyrotechnische Signalmittel wie Handfackeln (rot), oder Signalpistole mit Patronen (Fallschirm rot); -eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien: -ein Erste-Hilfe-Set.
Bootshaftpflicht:
gesetzlich vorgeschrieben; Mindestdeckungssumme 1,5 Mio. DM. (rund 750.000 Eur)
Sonstiges:
die höchstzulässige Personenzahl an Bord (Herstellerangaben) darf nicht überschritten werden. Der Feuerlöscher gilt insbesondere bei Sportbooten mit Innenborder. Ob ein Schlauchboot mit Outborder unbedingt einen Feuerlöscher haben muß, weiß ich nicht, ist aber in der BRD nicht vorgeschrieben. Ich habe an meinem 5 m RIB einen 1 kg GLORIA Feuerlöscher /ABC), und einen 1kg Spezial-Schaumlöscher von Compass speziell für Boote. Dafür führe ich aber einen Rettungsring von RINA attestiert mit Leuchtstreifen und 25m Schwimmleine, befestigt an der Steuerbordseite vom Gerätebügel hinten. Achtung: die in Italien für Einheimische geltende Befreiung vom Boots-Führerschein bis einschl. 40 PS gilt nicht für im Ausland Wohnende!
(c) DieterM