Führerscheine
leider ist dies eine fast unendliche Storie, die nicht nur von Land zu Land, sondern in Deutschland auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
Daher kann man keine allgemeingültige Aussage geben und muß jedes Land einzeln betrachten.
In Deutschland gibt es die FAHRERLAUBNIS, diese ist gesetzlich vorgeschrieben, (Sportbootführerschein See und Binnen).
Die BEFÄHIGUNGSNACHWEISE, diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Sportküstenschifferschein)
Dann gibt es Ausnahmeregelungen für internationale Gewässer (z.B. Bodensee)
Weiter können Bundesländer Regelungen für Gewässer erlassen für Seen und Flüsse in ihrem Bereich, die keine Bundeswasserstrassen sind und damit nicht der Binnenschiffahrtsverordnung unterliegen.
Vereinfachen wir die Sache daher, dass wir uns auf Sportboote mit einem Motor von 3,8Kw oder mehr beschränken und einer Länge von 15m oder weniger(binnen) bzw. 25m oder weniger (See). Dafür wird in Deutschland benötigt :
Bei Fahrten auf Binnenwasserstrassen der Sportboot-Führerschein Binnen,
(http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sportbootf_binv/gesamt.pdf)
und auf Seewasserstrassen der Sportboot-Führerschein See (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sportbootfsv/gesamt.pdf)
Salopp kann man sagen, das eine Binnenwasserstrasse immer dann eine Seewasserstrasse wird, wenn seegehende Berufsschiffe dort fahren, sie reicht dann bis zur 3sm Grenze und im Fahrwasser bis zu 12 sm.
Auf dem Bodensee benötigt man ein eigenes Patent (siehe Bodensee), bzw. gibt es die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Urlaubspatentes.
Nochmals diese Führerscheine sind Fahrerlaubnisse, keine Befähigungsnachweise, daher ist auch die Ausbildung nicht geregelt, sondern nur die Prüfung, die Qualität der -im Kurs- erworbenen "Befähigung" kann daher stark variieren.
Wo gelten diese Scheine nun weiter :
auf den deutschen Binnen- bzw. Seewasserstrasse, ein Beispiel will man von Dresden nach Cuxhaven benötigt man zunächst den Sportboot-FS Binnen, weil die Elbe eine Binnenwasserstrasse ist. Kurz vor Hamburg wird sie aber zu einer Seewasserstrasse, d.h. bereits in Hamburg benötigt man den SportbootFS-See.
Wo die Grenzen zwischen Binnenwasser- und Seewasserstrasee regeln die Verordnungen, z.B. http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/SeeSchStrO/
International gelten sie in allen Staaten mit welchen Deutschland ein bi-laterales Abkommen zur Anerkennung von Sportbootfahrerlaubnissen geschlossen hat, odeer die ihn freiwillig anerkennen.
Allerdings können einzelne Länder Einschränkungen bestimmen. Ebenso können Sicherheitsauflagen für das Boot gemacht werden (siehe : Papiere für das Boot)
Leider hilft hier auch nicht die EU weiter, da es keine EU-Regelung gibt.
All dies gilt für Sportboote, nicht für gewerblich genutzte Boote oder zu einer Berufsausübung.
Zwei Aspekte können noch von Interesse sein:
1) Was ist wenn man Gäste mitnimmt, z.B. zur Ausbildung oder zur Übung (MOB), die dafür eine Gebühr zahlen ? (typisches Beispiel Skipper für eine Schule)
Es gibt so etwas wie eine "Selbstkostenfahrt", die Schule darf einem Skipper die Kosten (auch die Zeit) ersetzen ohne das es eine gewerbliche Nutzung des Scheines ist und natürlich auch die Kosten (Benzin, Hafengebühren) die er eventuell ausgelegt hat.
2) Ein Eigner möchte einen Törn machen, will aber aus Sicherheitsgründen einen "erfahren" Mann (mit Schein) dabeihaben und bietet diesem ein Honorar für seinen Aufwand. Auch das geht, wenn es eine Ausnahme ist (nicht gewerblich) und das Honorar zur Abdeckung der Selbstkosten diehnt, dies ist sogar sinnvoll, da bei einem Unfall u.U. staatliche Versicherungen greifen ( alles nur für D ).